gobd warenwirtschaftssystem orgasoft.net

GoBD gerechtes Arbeiten mit dem Warenwirtschaftssystem Orgasoft.NET

Mit Orgasoft.NET  lassen sich die gesetzlichen und steuerrechtlichen Anforderungen an eine korrekte und ordnungsgemäße Buchführung, vor allem die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff  (GoBD in der Fassung vom 14. November 2014) umsetzen und erfüllen.

So kann Orgasoft.NET  bei ordnungsgemäßer Konfiguration und ebensolchem Betrieb als Bestandteil des DV-Gesamtsystems voll umfänglich GoBD konform betrieben werden.

Häufige Fragen zu den GoBD

Es gibt einige Zusatzmodule in Orgasoft.NET, die nun dank der GoBD eine höhere Bedeutung erhalten. Abhängig vom Einsatzbereich bietet Orgasoft.NET das Logbuch, um die Änderung steuerrelevanter Daten zu protokollieren. Mit den Modulen Eingangsarchivierung mit Belegscanning und Ausgangsarchivierung inklusive einer Outlook-Integration sind Sie in der Lage elektronische Eingangsrechnungen GoBD konform zu hinterlegen. Die Module Scheduler, Agent und Workflow helfen Ihnen dabei, sich gegen Anwenderfehler und unsachgemäße Bedienung des Systems abzusichern.


Abnahmezertifikate, welche die GoBD Konformität testieren, sind nur für die jeweils geprüfte Installation mit all ihren konkret zum Zeitpunkt der Prüfung eingesetzten Komponenten und Kriterien (wie z.B. Releasestände, Updates, Rechte- und Benutzerkonfiguration, Parametrisierungen o.ä.) gültig und können nicht automatisch für andere Installationen herangezogen werden. Die GoBD weisen im Übrigen ausdrücklich darauf hin, dass derartige Testate keinerlei Bindungswirkung gegenüber den Finanzbehörden entfalten. Aus diesen Gründen sehen wir keinen Nutzen in einem GoBD-Testat.

Da Orgasoft.NET weltweit im Einsatz ist, gibt es länderbezogen unterschiedliche Anforderungen, die umgesetzt werden müssen. Unsere Anwender schätzen die hohe Flexibilität, die eine vielfältige Konfiguration des Systems ermöglicht.

Des Weiteren hängt die GoBD Konformität auch mit anderer im Workflow eingesetzter Software zusammen. Eine pauschale Einordnung einer Einstellung als konform oder nicht konform ist somit nicht möglich.

Somit kann die Organisation jedes Unternehmens effizient im System abgebildet werden. Wir meinen daher, dass es der richtige Weg ist, zuerst das System auf Basis dieser Flexibilität einzurichten und nach der Einrichtung die GoBD-Konformität herzustellen.

Nachdem Sie - gerne mit unserer Unterstützung - die notwendigen Maßnahmen durchgeführt und eine Verfahrensdokumentation erstellt haben, sollten Sie sich die GoBD Konformität durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer absegnen lassen. Signum selber ist nicht berechtigt steuerliche Beratung durchzuführen, wir arbeiten aber mit Steuerkanzleien zusammen, die diese Prüfung für Sie vornehmen können.

In Orgasoft.NET ist ein GoBD-Export integriert, der dem von der Finanzverwaltung vorgegebenen Beschreibungsstandard entspricht. Damit können die Daten im Sinne des Z3-Datenzugriffs für einen Prüfer bereit gestellt werden.

Soll ein unmittelbarere oder mittelbarar Prüferzugriff (Z1/ Z2) erfolgen, so empfehlen wir einen entsprechenden Mitarbeiter anzulegen und die Konfiguration der Zugangsberechtigungen innerhalb einer Zugangsgruppe "Prüferzugriff".

Als ersten Schritt empfehlen wir Ihnen unsere Checkliste, auf der Sie in wenigen Minuten überprüfen können, ob bei Ihnen Bedarf für eine Beratung zu diesem Thema besteht. Wir bieten Ihnen daraufhin gerne eine eingehende GoBD Beratung in Ihrem Hause an. Schließlich sind wir natürlich auch behilflich, wenn es um die Umsetzung der in dieser Beratung erarbeiteten Handlungsempfehlungen in Orgasoft.NET geht.

 

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