Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

1. GELTUNG

1.1 Für alle Rechtsgeschäfte mit uns sind folgende Bedingungen maßgebend. Mit Vertragsschluss erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1.2 Der Käufer versichert, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu sein.

2. PREISE

2.1 Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung von SIGNUM ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben oder Garantien gelten nur dann als vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2.2 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise ab derzeitigem Standort. Sie schließen Verpackung, Fracht, Versicherung und Versandkosten nicht ein. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.

3. LIEFERFRISTEN, HÖHERE GEWALT, GEFAHRÜBERGANG

3.1 Vereinbarte Lieferzeiten können nur bei Erfüllung der dem Käufer obliegenden Pflichten (z. B. Leistung einer vereinbarten Anzahlung) eingehalten werden.

3.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt haben.

3.3 Im Übrigen sind wir berechtigt, die Lieferungen um die Dauer einer Behinderung aufzuschieben und, wenn ein Fall höherer Gewalt (Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Feuer, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Rohstoff- oder Energiemangel sowie Betriebs- oder Transportstörungen bei uns oder bei Vorlieferanten) vorliegt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen. I. 8. Bleibt unberührt.

3.4 Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware auf den Käufer über.

4. ANNAHMEVERZUG DES KÄUFERS 

4.1 Nimmt der Käufer die Ware nicht an, so sind wir berechtigt, nach Setzen und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können wir 20 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangen, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

4.2 Statt einer Geltendmachung dieser Rechte sind wir nach Setzen und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

4.3 Der Käufer kommt nicht in Annahmeverzug, solange er an der Annahme der Ware durch höhere Gewalt (Ziff. 3.3) gehindert ist.

4.4 Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, bei Lagerung in unseren Räumen mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat, dem Käufer in Rechnung zu stellen.

5. ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG

5.1 Der Rechnungsbetrag ist bei Lieferung rein netto ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir zur Berechnung von Verzugszinsen zum jeweils üblichen Bankzins berechtigt (9 Prozentpunkte über dem gesetzlichen Basiszins). Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber - Spesen zu Lasten des Käufers hereingenommen.

5.2 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenen Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlung ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder laufen Auskünfte ein, die erhebliche und begründete Zweifel über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, so wird unsere Gesamtforderung gegen ihn auch bei Wechseln mit späterer Fälligkeit sofort fällig. 

6. EIGENTUMSVORBEHALT 

6.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher bestehender oder noch entstehender Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsbedingung unser Eigentum. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer die Pflicht, den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, auf Verlangen des Verkäufers zu versichern, wobei die Rechte aus der Versicherung dem Verkäufer ausschließlich abgetreten sind. Dem Verkäufer sind von einer Beschädigung, Zerstörung oder Pfändung durch Dritte an dem Kaufgegenstand sofort Mitteilung zu machen.

6.2 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes befugt. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf wird bereits jetzt in Höhe des Wertes der Kaufsache, die sich nach den Rechnungsbeträgen bestimmt, abgetreten. Zu anderen Verfügungen über den Kaufgegenstand ist der Käufer während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes nicht berechtigt.

6.3 Wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug kommt, sind wir berechtigt, den in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand zurückzuholen. Entstehende Aufwendungen hat der Käufer zu ersetzen. Für die Benutzung gelieferter und wieder zurückgeholter Gegenstände steht uns eine angemessene Mietgebühr und Erstattung von Wertminderung zu.

6.4 Bei Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung der Ware, hat uns der Käufer sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (z.B. Pfändungsprotokoll) zu benachrichtigen und den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Die uns durch Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Käufer belastet.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Wir verpflichten uns bei mangelhafter Lieferung oder Leistung, zu denen auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zählt, nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz der fehlerhaften Teile. Unsere Gewährleistungspflichten können wir auch dadurch erfüllen, dass wir Baugruppen durch Austauschbaugruppen ersetzten. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

7.2 Bei Geschäften mit unseren Fachhändlern tragen wir die angemessenen Kosten der Gewährleistungsarbeiten pauschal durch entsprechende Berücksichtigung in den Händlerkonditionen.

7.3 Bei Geschäften mit Endverbrauchern sind wir berechtigt, die Durchführung unserer Gewährleistung ganz oder teilweise einem Vertragshändler bzw. geeigneten Fachhändler zu übertragen.

7.4 Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate gegenüber Unternehmern, beginnend vom Tag der ersten Ausstellung. Während der Nachbesserung ist der Ablauf der Gewährleistungspflicht gehemmt. Etwaige offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden.

7.5 Eine Ersatzleistung wird nicht gewährt bei Mängeln, die auf unsachgemäße Bedienung oder Behandlung, unterlassene oder unsachgemäße Wartung, Nichtbeachtung von Aufstellbedingungen, ungeeignete Schmiermittel, Transportschäden oder ungewöhnliche Einflüsse zurückzuführen ist.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung auf entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.

8.3 Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uns, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8.4 Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Das gleiche gilt, soweit die Parteien eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

9. DATENSCHUTZ

9.1 Der Käufer ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit SIGNUM, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung des Käufers vorliegt.

9.2 Soweit der Käufer die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt SIGNUM von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

9.3 Die Rechte des Käufers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

  • Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
  • Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
  • Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
  • Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  • Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Artikel 21 – Widerspruchsrecht
  • Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
  • Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

9.4 Zur Ausübung der Rechte wird der Käufer bzw. der Betroffene gebeten, sich per E-Mail an SIGNUM oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

9.5 SIGNUM versichert, angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.

10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

10.1 Erfüllungsort für alle Pflichten des Käufers und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Darmstadt, wenn dieser Unternehmer ist. 

10.2 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen. 

 

II. Zusätzliche Bedingungen für Software-Leistung und Software-Überlassung

1. VERTRAGSGEGENSTAND

1.1 Gegenstand sind Datenverarbeitungsprogramme und dazugehörige Programmbeschreibungen, im Folgenden Software genannt.

1.2 Dem kaufmännischen Kunden obliegt es, die Waren gemäß §377 HGB zu untersuchen und eventuelle offene Mängel, sonstige Abweichungen und Fehlmengen unverzüglich anzuzeigen. Unerhebliche Abweichungen der Waren bleiben außer Betracht. Geht innerhalb von 10 Werktagen nach Empfang der Lieferung keine Rüge bei SIGNUM ein, gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche wegen versteckter Mängel bleiben hiervon unberührt.

1.3 Gegenstand des Vertrages ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.

1.4 Als Bedienungsanleitung gelten sowohl Dokumentationen als Printmedium oder in elektronischer Form auf Datenträgern als auch Schulungen des Käufers durch unsere Mitarbeiter.

2. STANDARD-SOFTWARE

2.1 Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung von SIGNUM ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben oder Garantien gelten nur dann als vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2.2 Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktion den Anforderungen des Käufers genügen. Der Käufer trägt die Verantwortung für die Auswahl, Installation und Nutzung, sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse.

2.3 Abweichende oder zusätzliche Anforderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

3. INDIVIDUAL-SOFTWARE

3.1 Die Programmfestlegung für Individual-Software nach Ihrem Leistungsumfang und ihrem Einsatz beruht auf der nach Angaben des Käufers vorgenommenen Systemanalyse und bildet die Grundlage für die Programmierung.

3.2 Die Programmfestlegung ist vom Käufer schriftlich zu bestätigen. Anschließende Änderungen oder Erweiterungen müssen ebenfalls schriftlich vereinbart werden.

3.3 Der Käufer hat lediglich Anspruch auf einwandfreie Funktion der Software im Rahmen der Programmfestlegung. Die Gestaltung der Software bleibt ausschließlich uns vorbehalten.

3.4 Die Software gilt als fertiggestellt, wenn alle in der Programmfestlegung vereinbarten Funktionen und Ergebnisse auszuführen und zu erzielen sind.

3.5 Die jeweils fertiggestellte Software wird in der Regel dem Käufer im Rahmen eines Abnahmetests übergeben, nach welchem dieser die Abnahme schriftlich zu bestätigen hat.

4. ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG

4.1 Wir leisten kostenlose Nachbesserung für Softwarefehler, die trotz Beachtung der Bedienungsanleitung innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Abnahme im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs auftreten.

4.2 Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn vom Käufer oder Dritten Eingriffe in die Software vorgenommen werden.

4.3 Im Übrigen gelten die Bestimmungen unter I. Allgemeine Bestimmungen, Ziffer 1, 7 und 8 entsprechend. Stellt sich heraus, dass Störungen oder Fehler auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind, so sind wir berechtigt, die durch die Fehlersuche entstandenen Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. 

4.4 Wir übernehmen keine Haftung für Datenverluste, die aus Maschinen- oder Softwarefehlern resultieren, insbesondere sind Schadensersatzansprüche wegen Datenverlust ausgeschlossen. Die Regelung des I. 8. bleibt unberührt.

5. NUTZUNGSUMFANG UND URHEBERRECHT

5.1 Alle Urheberrechte an der Software mitsamt den daraus abgeleiteten Programmen oder Programmteilen sowie an der dazugehörigen Dokumentation verbleiben in unserem Eigentum.

5.2 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen können wir eine Vertragsstrafe vom Käufer verlangen. Diese beträgt im Fall der unbefugten Weitergabe von Software an Dritte das vom Käufer aus der Weitergabe Erlangte bzw. die mit uns für die betreffende Software vereinbarte Vergütung je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Mindestvertragsstrafe beträgt € 10.000,- für jeden einzelnen Verstoß.

III. Streitschlichtung für Verbraucher

Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

SIGNUM ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


agb yourxpertStand: 30.06.2020

Nutzungsbedingungen

Endnutzer Lizenzvereinbarung (EULA)

Nutzungsbedingungen Softwaremiete

 

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