Vermeiden Sie die Aberkennung von Vorsteuerabzug!

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12 Jahre 6 Monate her - 12 Jahre 6 Monate her #1174 von fhochapfel
Vermeiden Sie bitte aus Unwissenheit oder durch falsche Organisation unnötig Geld zu verlieren!

Es geht um das Thema „digitale Rechnungen“, also Rechnungen, die per Mail kommen und nicht auf dem Postweg.

Bis vor kurzem musste eine Rechnung, die per Mail verschickt wurde, digital signiert werden. Lag keine digitale Signatur vor, wurde dem Empfänger der Vorsteuerabzug für diese Rechnung aberkannt.

Die Pflicht der digitalen Signatur ist nun vom Gesetzgeber im Juli 2012 abgeschafft worden mit der Konsequenz, dass nun vermutlich die Anzahl der Rechnungen auf dem Postweg abnimmt und immer mehr Unternehmen auf den Versand der Rechnungen per Mail umstellen!

Aber Vorsicht: Bei digitalen Rechnungen ist man nur vorsteuerabzugsberechtigt, wenn diese auch in elektronischer Form aufbewahrt werden!

Druckt man eine PDF-Rechnung aus, legt sie zu den anderen Rechnungen im Ordner ab und löscht man dann die Mail, verliert man auch hier seinen Vorsteuerabzug!

Vielleicht ein Anlass, über die Einführung unseres Moduls Archivierung nachzudenken?

Mit der Archivierung steht Ihnen ein Instrument zur Verfügung, mit der Sie alle Ein- und Ausgangsbelege an einem zentralen Ort Ihres Unternehmens speichern können. Sie sparen sich eine aufwändige Ablage und können auch von unterwegs aus auf alle Ihre Belege zugreifen.

Sehen sie dazu auch unser Impulswebinar am 15.Oktober 2012. Mehr dazu unter www.signum-gmbh.de/aktuelles/webinare

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hochapfel

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