DATEV Urkunde für Signum Warenwirtschaftssystem

Signum als Anbieter mit DATEV Schnittstelle ausgezeichnet

Anwender von Orgasoft.NET wissen: Die Schnittstelle zwischen dem Warenwirtschaftssystem und der FiBu-Software DATEV Mittelstand Faktura und Rechnungswesen und DATEV Kanzlei-Rechnungswesen bringt viele Vorteile. Damit das so bleibt, halten unsere Entwickler die Anbindung an die Finanzbuchhaltung immer auf dem neuesten Stand. Dazu gehört auch die Zertifizierung von Signum als Anbieter mit DATEV-Schnittstelle. Dafür haben wir jetzt eine Urkunde des führenden Anbieters von FiBu-Lösungen bekommen.

Vom Warenwirtschaftssystem direkt zum Steuerbüro

Viele unserer Kunden haben die Finanzbuchhaltung an ihren Steuerberater ausgelagert. Denn werden Belege direkt aus dem Warenwirtschaftssystem an den Dienstleister übermittelt, spart dieser Zeit – und man selbst spart Geld. Für Orgasoft.NET heißt das, alle im Warenwirtschaftssystem erfassten Belege pro Abrechnungsperiode ans Steuerbüro oder die Buchführung zu übermitteln. Zum Beispiel muss die Warenwirtschaft Kunden-Stammdaten, Kassendifferenzen, Gutschriften oder Eingangs-und Ausgangsrechnungen weitergeben. Dabei wird häufig das DATEV Format verwendet, das auch viele andere Finanzbuchhaltungssysteme importieren können.

Die sichere Sache vom DATEV-Marktplatz

Für eine reibungslose Datenübertragung ist eine sauber programmierte Schnittstelle zwischen Warenwirtschaftssystem und der FiBu das A und O. Der DATEV-Marktplatz gibt Unternehmen einen guten Überblick, welcher Software-Hersteller über eine zertifizierte DATEV-Schnittstelle verfügt. Auf den Marktplatz lässt DATEV lediglich Anbieter, welche die technischen Vorgaben des fränkischen Marktführers in einer jährlichen Prüfung erfüllen. Und nur diese Anbieter dürfen – wie Signum – mit dem offiziellen Logo "Anbieter mit DATEV-Schnittstelle" werben.

Hier finden Sie Signum auf dem DATEV-Marktplatz.

Und durch Klick auf das Vorschaubild sehen Sie die Urkunde, die wir als Anbieter mit DATEV-Schnittstelle von DATEV erhalten haben. 

Neuerungen wie die GoBD immer auf dem Schirm

Wie wichtig regelmäßige Anpassungen der DATEV Schnittstelle ist, zeigen u. a. die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (kurz GoBD). Diese Buchführungsregeln traten 2015 in Kraft und verlangen, dass ein erfasster und festgeschriebener Buchungsstapel im Rechnungswesen-Programm nach dem Datenaustausch nicht mehr ohne Weiteres geändert werden kann. Um die Anforderung der Unveränderbarkeit zu erfüllen, hat DATEV Anpassungen bei den Datenaustauschformaten vorgenommen. Auf Änderungen wie diese reagieren wir als Software Anbieter mit DATEV-Schnittstelle rechtzeitig, sodass beim Kunden weiterhin alles glatt läuft.

Erfahren Sie mehr zur DATEV-Schnittstelle

Falls Sie schon einmal über den Begriff GoBD gestolpert sind, aber nicht genau wissen, was dahintersteckt: Wir beraten Sie gern zum Thema GoBD sicheres Warenwirtschaftssystem

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