Checkliste zur Mehrwertsteuer-Senkung im Warenwirtschaftssystem Orgasoft.NET

Checkliste zur Mehrwertsteuer-Senkung im Warenwirtschaftssystem Orgasoft.NET

Um die wirtschaftlichen Corona-Folgen in Einzelhandel und Gastronomie abzufedern, hat die Bundesregierung für alle Branchen ein Konjunkturpaket sowie Hilfen für die Gastronomie beschlossen. Beide Maßnahmen führen zu einer befristeten Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli 2020. Wie Sie die Senkung im Warenwirtschaftssystem Orgasoft.NET umsetzen, sehen Sie anhand unserer Checkliste.


Wichtige Punkte für Einzelhandel und Gastronomie


In der zweiten Jahreshälfte 2020 wird die Mehrwertsteuer vorübergehend von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Ab dem 1. Januar 2021 gelten wieder die alten Sätze von 19 Prozent für die normale und 7 Prozent für die ermäßigte Mehrwertsteuer.

Im Warenwirtschaftssystem Orgasoft.NET können Sie die Senkung der Steuersätze sowie deren Zurücksetzung in einem Schritt durchführen.

So setzen Sie die Mehrwertsteuersenkung in Orgasoft.NET um


Formulare korrekt?

Achten Sie auch darauf, dass die Steuersätze in Lieferscheinen, Rechnungen oder anderen Formularen im richtigen Format und nicht als Text hinterlegt sind.

Sprechen Sie mit Ihrem Kassensystem-Partner und anderen Anbietern

Orgasoft.NET überträgt die Steuersätze in der Regel nicht ans Kassensystem, den Online-Shop oder andere angebundene Systeme. Bitte klären Sie daher die Steuersatz-Umstellung auch mit den Anbietern dieser Drittsysteme ab.


Ziel der Mehrwertsteuer-Senkung ist es, durch sinkende Preise den Konsum in Deutschland anzukurbeln. Auch wenn der Einzelhandel nicht verpflichtet ist, die Steuerentlastung an den Verbraucher weiterzugeben, haben einige Unternehmen bereits Preissenkungen angekündigt.

Als Anwender von Orgasoft.NET haben Sie zwei Möglichkeiten zur Neuberechnung der Verkaufspreise im Warenwirtschaftssystem. Besonders komfortabel funktioniert die Durchführung geplanter Preisänderungen mit dem Modul Vordatierte Preisumzeichnung. Falls Sie es noch nicht benutzen, können Sie das Modul kaufen oder ab monatlich 16,10 EUR mieten. Im folgenden Forumsbeitrag haben wir beschrieben, wie Sie Ihre Preise mit oder ohne Modul im Zuge des Konjunkturpaketes umstellen.

So berechnen Sie die Verkaufspreise in Orgasoft.NET

Keine Änderung der Preisschilder notwendig

Wollen Sie die Mehrwertsteuer-Senkung an Ihre Kunden weitergeben, können Sie das wie im Schlussverkauf handhaben und einen pauschalen Rabatt an der Kasse gewähren. Regaletiketten oder Preisschilder müssen also nicht geändert werden. Diese Erlaubnis des Bundeswirtschaftsministeriums gilt nicht für preisgebundene Artikel wie Bücher oder Zeitschriften.

Lesen Sie dazu auch das Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums an die Preisbehörden zu Preisangaben durch pauschale Rabatte.


Übermitteln Sie von Orgasoft.NET Daten an eine Finanzbuchhaltungssoftware, können Sie für den Zeitraum vom 1.7. bis 31.12.2020 temporäre Wareneingangskonten und Erlöskonten definieren. Die Umstellung muss erst erfolgen, wenn Sie die Daten aus dem Juli an ihr Fibu-Programm übergeben.

Für die Kontenumstellung benötigen Sie die Orgasoft.NET Version 3.2.7473.28427 vom 17.6.2020. Die Software-Aktualisierung können Sie mit dem Hotfix von unserer Download-Seite durchführen. Bitte sichern Sie vor der Verwendung des Hotfix Ihre Daten.

So stellen Sie Wareneingangskonten und Erlöskonten um

Sollten Sie im Juni eine Vorausrechnung, z. B. für Juli schreiben, wird Orgasoft.NET den aktuell gültigen Steuersatz von 19 bzw. 7 Prozent heranziehen. Der Hotfix vom 17.6.2020 auf unserer Download-Seite beinhaltet daher eine entsprechende Erweiterung für das Corona-Konjunkturprogramm. Mit dieser Software-Aktualisierung auf Orgasoft.NET Version 3.2.7473.28427 ist es möglich, auch vordatierte Rechnungen mit dem neuen Mehrwertsteuersatz von 16 bzw. 5 Prozent zu erstellen. Bitte sichern Sie vor der Verwendung des Hotfix Ihre Daten.

Für Rechnungen mit einem Leistungszeitraum in der Vergangenheit müssen Sie Ihr Warenwirtschaftssystem nicht aktualisieren. Verbuchen Sie z. B. Kassenumsätze aus dem Juni im Juli, geht das ohne Hotfix in Orgasoft.NET.
Neu in dem Hotfix ist auch, die Gültigkeit von Fibu-Konten zu definieren. Sie können hier temporär andere Wareneingangskonten und Erlöskonten festlegen.


In Restaurants und Gaststätten gilt vom 1.7.2020 bis 31.12.2022 der ermäßigte Steuersatz für alle Speisen. Ursprünglich war dies nur bis zum 30.06.2021 geplant, bevor die Regierung die Senkung der Mehwertsteuer in der Gastronomie bis Ende 2022 verlängert hat.

Mehrwertsteuersätze in der Gastronomie (Stand Mai 2021)

 Speisen in HausSpeisen außer HausGetränke
1.7. – 31.12.2020 5 % 5 % 16 %
1.1. – 31.12.2022 7 % 7 % 19 %
ab 1.1.2023 19 % 7 % 19 %

Wie Sie im Warenwirtschaftssystem Orgasoft.NET die Mehrwertsteuer ändern, haben wir im folgenden Forumsbeitrag beschrieben. Bitte führen sie vor der Umstellung eine Datensicherung durch.

So setzen Sie die Mehrwertsteuer-Senkung in der Gastronomie um

Sprechen Sie auch mit Ihrem Kassensystem-Anbieter

Je nach Kassentyp müssen neue Steuersätze eventuell auch am Kassensystem gepflegt werden. Besprechen Sie mit dem Lieferanten Ihres Kassensystems das Vorgehen.


Abonnieren Sie unser Forum und bleiben Sie auf dem Laufenden

Über Neuigkeiten im Zusammenhang mit dem Corona-Konjunkturpaket und den Hilfen für die Gastronomie berichten wir zeitnah in unserem Forum. Damit Sie über neue Beiträge automatisch informiert werden, empfehlen wir Ihnen, sich im Forum anzumelden und im Profil unter Einstellungen >> Forum einrichten "Abonnement als Standard" auszuwählen.

 

Signum Warenwirtschaftssysteme AG
Kasinostraße 2
DE-64293 Darmstadt

Tel: +49 (6151) 15 18 - 0
Fax: +49 (6151) 15 18 - 100
info@signum.ag