Von Felix Hochapfel
Der Bundesrat am am 19.12.2014 dem Gesetzesentwurf zugestimmt, nach dem nun bei Geschäften mit edlen und unedlen Metallen eine Bagatellgrenze von 5.000 Euro existiert.
Hätte ohne Bagatellgrenze noch der Kauf der Aluminiumfolie im Supermarkt eine Änderung der Steuerschuld mit entsprechenden organisatorischen und technischen Veränderungen bedeutet, so kann durch die Einführung der Bagatellgrenze nun aufgeatmet werden. Es dürfte nun keinen Vorgang im deutschen Einzelhandel mehr geben, der in Bezug auf den Übergang der Steuerschuld auf den Unternehmerkunden entsprechend am Point of Sale Beachtung finden müsste.
Ärgerlich ist es nur insoweit, dass für Softwareanbieter bereits nicht unerhebliche Kosten in Form von Konzepterstellungen für Softwareerweiterungen entstanden sind, die nun wieder eingestampft werden dürfen. Unterm Strich überwiegt aber auch bei uns die Erleichterung, dass eine in der Praxis nicht durchführbare Regelung nun doch nicht eingeführt wird.
Falls nun der Eindruck entstanden ist, dass in Orgasoft.NET das Reverse-Charge-Verfahren generell keine Berücksichtigung findet, so sollte an dieser Stelle noch erwähnt werden, dass die Steuerschuldumkehr bei der Fakturierung bzw. Lieferscheinerstellung gesetzeskonform umgesetzt worden ist. Leistungen der betroffennen Artikel werden hier oberhalb der Bagatellgrenze umsatzsteuertechnisch nach den neuen Richtlinien verbucht.