Von Felix Hochapfel
Mit dem heute veröffentlichten BMF-Schreiben wird die "Nichtbeanstandungsregelung bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Lieferungen von bestimmten Metallen um sechs Monate verlängert." Die Zeit muss auf jeden Fall genutzt werden, um das Gesetz an die Realität anzupassen.
Um was es bei diesem Gesetz genau geht, habe ich in meinem Blog-Beitrag vom 17.9.2014 dargestellt. Nimmt man das Gesetz wörtlich , müsste ein Einzelhändler, der ein Aluminiumprofil in seinem Baumarkt verkauft, seinen Kunden fragen, ob dieser Unternehmer ist und das Produkt geschäftlich oder privat benötigt. Danach entscheidet sich dann, wer die Umsatzsteuer abführen kann. Es liegt auf der Hand, dass dies in der Form nicht umsetzbar ist.
Mit dem heutigen BMF-Schreiben ist etwas Brisanz aus der Sache heraus, denn bisher galt, dass die Umsetzung zum 1.1.2015 zu erfolgen hat:
Dass die Frist verlängert wird, war natürlich abzusehen. Denn noch weiß niemand genau, an welchen Schrauben (Entschuldigung für das kleine Wortspiel) noch gedreht wird, damit das Gesetz auch tatsächlich in der Praxis umgesetzt werden kann.
Im Raum steht zum Beispiel eine Bagatellgrenze, mit der die meisten Einzelhändler von dem Gesetz dann gar nicht mehr betroffen sein dürften. Man darf gespannt sein, wie es in dieser Sache weitergeht. Wir verfolgen natürlich die Angelegenheit sehr genau, denn wir werden natürlich fristgerecht eine gesetzeskonforme Lösung in Orgasoft.NET zur Verfügung stellen.